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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PTFE-Akzent GmbH

§1 Geltungsbereich

1.1. PTFE-Akzent GmbH – nachfolgend P-A genannt – verkauft nur aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen, deren Inhalt durch eine Auftragserteilung des Käufers sowie stillschweigend durch die Annahme der Auftragsbestätigung als verbindlich anerkannt wird.

1.2. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen werden nur durch schriftliche Bestätigung durch P- A wirksam.

§2 Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge des Käufers werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von P-A oder die Auslieferung der Ware verbindlich. Mündliche Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Die in Prospekten oder sonstigen Unterlagen gemachten Produktbeschreibenden, Angaben wie Abbildungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsdaten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist unwiderruflich, bei Bestellungen durch das Internet ist die Absendung der Bestellung bindend.

§3 Preise und Verpackung

3.1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Betrieb, ausschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2. Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist zurückgegeben werden. Kosten des Käufers für den Rücktransport oder für eine eigene Entsorgung der Verpackung übernehmen wir nicht.

§4 Lieferzeit

4.1. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine gelten nur annähernd. Wir sind stets bemüht, die angegebenen Lieferzeiten pünktlich einzuhalten. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer uns gesetzten und für uns angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet worden ist. Der vorstehende Satz gilt auch, falls Liefertermine ausdrücklich fest vereinbart wurden.

4.2. Nicht verschuldete Betriebsstörungen jedweder Art und Lieferungserschwernisse wie z.B. Ausfall von Vormaterialien, Ausfall von Maschinen und Anlagen, Streiks, Naturereignisse und höhere Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer kann von uns in keinem Fall einen Verzugsschaden oder einen sonstigen Schadensersatz verlangen. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt, die der Käufer nicht zurückweisen darf.

§5 Versand

5.1. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei Haus Lieferungen, auf den Käufer über. Äußerlich sichtbare Transportschäden hat der Käufer unverzüglich dem Zusteller (Spediteur/Postboten) mitzuteilen und sich von diesem quittieren zu lassen.

5.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

§6 Zahlungsbedingungen

6.1. Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Zahlung hat innerhalb dieser Frist zu erfolgen, so dass uns der
Rechnungsbetrag zum Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.

6.2. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Überschreitung der Fälligkeit in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf.

6.3. Im Einzelfall behält sich die P-A vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

§7 Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand heraus zu verlangen; der Käufer ist in diesem Falle zur Herausgabe verpflichtet.

7.2. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

§8 Gewährleistung

8.1. Für Mängel der Lieferung haftet P-A unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur wie folgt: jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Mängel P-A nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber 3 Monate nach Empfang der Ware zu rügen.

8.2. Mängelrügen bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

8.3. Vorhandene Schäden bzw. Mängel an zu bearbeitenden Flächen sind uns vor Beginn der Tätigkeiten schriftlich mitzuteilen, erfolgt dies nicht, entfällt unsere Haftung. Eine Reklamation ist hinfällig, falls vorher ohne Zustimmung der P – A an den beanstandeten Gegenständen Veränderungen vorgenommen werden oder vorgenommen worden sind.

8.4. Reklamationen bedürfen der Nachprüfbarkeit durch uns. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.

8.5. P – A ist berechtigt, vorliegende Mängel unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche des Käufers unentgeltlich nach eigener Wahl zweimal nachzubessern oder die Ware neu zu liefern. Im Übrigen hat der Käufer nur die Rechte des Rücktritts oder der Minderung, Forderungen auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gründen.

§9 Sonstige Vereinbarungen

9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

§10 Änderung der AGB

10.1. Wir behalten uns vor, unsere AGB jederzeit zu ändern.

§11 Datenschutz, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Der Käufer ist einverstanden, dass die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten von uns gespeichert werden. Wir versichern die Verwendung der Daten nur im eigenen Hause und schließen die Weitergabe an unberechtigte Dritte aus.

11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus Verträgen mit uns sich ergebenden Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: Juli 2021